Kundmachung Voranschlag 2026
17.12.2025Kundmachung Voranschlag 2026 s. PDF
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Kundmachung der Abfallverordnung 2025
17.12.2025Kundmachung der Abfallverordnung 2025, rechtsgültig ab 01.01.2026 s. PDF
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Kundmachung der Kanalabgabenverordnung 2025
17.12.2025Kundmachung der Kanalabgabenverordnung 2026, rechtsgültig ab 01.01.2026 s. PDF
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Kundmachung der Wassergebührenverordnung 2025
17.12.2025Kundmachung der Wassergebührenverordnung 2025, rechtsgültig ab 01.01.2026
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Kundmachung Sitzungsplan Gemeinderat 2026
17.12.2025Kundmachung Sitzungsplan Gemeinderat 2026 s. PDF
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Kundmachung Friedhofgebühren ab 1.1.2026
17.12.2025Kundmachung Friedhofgebühren der Friedhöfe Scheifling und St. Lorenzen ab 1.1.2026 s. PDF
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Kundmachung der Friedhofsordung 2025
17.12.2025Kundmachung der Friedhofsordnung 2025 für Friedhof Scheifling, rechtsgültig ab 01.01.2026 s. PDF
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Kundmachung vom 19.11.2025 des BMASGPK zur Festlegung eines HPAI Risikogebietes (Stallpflicht Geflügel)
24.11.2025Kundmachung samt Anlage vom 19.11.2025 des BMASGPK zur Festlegung eines HPAI Risikogebietes s. PDF
Info! Am 26. September 2025 erfolgten Nachweise der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N1) bei Schwänen im Bezirk Feldkirchen in Kärnten. Bedingt durch die Herbstmigration der Zugvögel und kälteren Temperaturen ist mit dem aktuellen Beginn der HPAI-Saison 2025/2026 mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln zu rechnen. Dadurch steigt auch das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelbetriebe und in Klein- und Hobbyhaltungen: so wurde in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) am 17. November 2025 erstmals im laufenden Jahr bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 nachgewiesen. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten. Am 19.11. wurde ein Ausbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Steyr bestätigt, in dem rund 800 Gänse in Freilandhaltung gehalten werden. Die Betriebe wurden umgehend gesperrt und Schutzzonen mit einem Radius von 3 Kilometern sowie Überwachungszonen von 10 Kilometern rund um die betroffenen Betriebe eingerichtet.
Mit 20.11.2025 gilt in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ Stallpflicht für Geflügel:
Geflügelhalter:innen sollten auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Behörde gemeldet werden.
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Kundmachung Auszahlung Jagdpachtschilling 2025 - 2026
14.11.2025Kundmachung Auszahlung Jagdpachtschilling 2025/26 s. PDF
Die Antragstellung um Auszahlung des Jagdpachtschillings für die Jagdpachtperiode 2025/2026 erfolgt in der Zeit von 4. November 2025 bis 29. Dezember 2025 aufgrund eines schriftlichen Antrages auf Überweisung, der auch per E-Mail unter: gde@scheifling.gv.at eingereicht werden kann. Es wird ersucht, dazu das Antragsformular auf der Homepage im Download Bereich unter www.scheifling.gv.at (s. Link) zu verwenden.
Gemäß § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes 1986 verfallen Anteile, die nicht bis 29. Dezember 2025 beantragt werden, zugunsten der Gemeindekasse.
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LINK ÖFFNENWahlausschreibung Landwirtschaftskammerwahl 2026
07.11.2025DOKUMENTE:
Kundmachung Jagdpacht 2025/2026
08.10.2025Kundmachung Auflage Entwurf Aufteilungsplan Jagdpacht 2025/2026
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Sitzungsplan Gemeinderat 2025
23.05.2025Kundmachung Sitzungsplan 2025 s. PDF
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