Gem. § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 wird der Bürgermeister KEINE Ausnahmegenehmigung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerke, Knallfrösche, Böller) im Ortsgebiet von Scheifling erlassen.
Somit bleibt das Abfeuern von Silvesterraketen bzw. Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel, wie auch unter dem ganzen Jahr, verboten!
Wir bitten aber auch darum, dass Sie außerhalb des Ortsgebietes auf Feuerwerke verzichten. Einerseits um unsere Umwelt zu schonen und andererseits um den Wildtieren sowie auch unseren Haustieren eine stressfreie und ruhige Silvesternacht zu gönnen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen eine ruhige Silvesternacht und eines gesundes Jahr 2025!
Pyrotechnikgesetz i.d.Fassung 2024 s.PDF
Pyrotechnikgesetz